Warum verantwortungsvoll?
Bio nach der EG-Öko-Verordnung
Das Biosiegel kennzeichnet Lebensmittel (Produkte), die aus kontrolliert ökologischer Landwirtschaft stammen. Die Vergabekriterien der Kennzeichnung richten sich nach den aktuellen Bestimmungen gemäß der EG-Bio-Verordnung (EWG) 91/2092 zum ökologischen Landbau. Zu den zentralen Kriterien gehören:
- Die Zutaten müssen mindestens zu 95% aus dem ökologischen Landbau stammen.
- Verbot genetisch veränderter Organismen und deren Derivate.
- Weitgehender Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel; Pflanzenschutz ist durch ganzheitliche Maßnahmen wie geeignete Arten- und Sortenwahl, geeignete Fruchtfolge und mechanische Bodenbearbeitung zu gewährleisten.
- Auf mineralischen Stickstoffdünger sollte verzichtet werden; die Fruchtbarkeit des Bodens ist durch geeignete Fruchtfolgen sowie durch im Betrieb erzeugte tierische oder pflanzliche Dünger zu gewährleisten. Ausnahmsweise dürfen auch andere organische und mineralische Dünger eingesetzt werden.
- Verwendung von konventionellem Vermehrungsgut und konventionell erzeugten Jungpflanzen sind in Ausnahmefällen, z. B. in Übergangszeiträumen, erlaubt.
- Artgerechte Tierhaltung hinsichtlich Belüftung, Platz-, Komfortbedarf & Lichtanspruch der Tiere.
- Futtermittel sollten im Betrieb selbst erzeugt worden sein (Fütterung der Tiere mit im Betrieb selbst erzeugten ökologischem Pflanzenfutter, z. B. Gras); die Verwendung einer begrenzten Anzahl an nicht ökologisch erzeugten Futtermitteln in beschränkten Mengen ist zugelassen.
- Der Einsatz wachstumsfördernder Stoffe oder die Veränderung des Reproduktionszyklus der Tiere ist verboten.
- Zur Behandlung von Erkrankungen der Tiere sind pflanzliche oder homöopathische Arzneimittel vorzuziehen; der Einsatz chemisch-synthetischer allopathischer Arzneimittel ist auf ein Mindestmaß zu beschränken.
- Die Belastung von Boden und Gewässer durch feste und flüssige tierische Ausscheidungen sind zu vermeiden.
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