Grüner Urwaldpfeffer

Fruchtiger grüner Pfeffer

Jahrgangspfeffer aus dem Tigerreservat des Lake-Periyar-Nationalparks. Handgepflückt, sonnengetrocknet und naturbelassen. Zur Verwendung in Mühle oder Mörser.

Pfeffer war lange Zeit ein Prestigeobjekt in der Küche der Reichen. In Rom wurden die scharfen Beeren einzeln verkauft, im Mittelalter mit Gold aufgewogen. Mit Pfeffer bezahlte man Lösegeld, Leibeigene oder Ländereien, und um in den Besitz des begehrten Gewürzes zu gelangen, führte man Kriege und segelte über Weltmeere. Heute ist schwarzer Pfeffer in jeder Küche zu finden, aufregend für den Gourmet bleibt es jedoch, den ganzen Kosmos des beliebten Gewürzes zu erkunden.

 

Unser Tipp für die Zubereitung:

"Grüner Urwaldpfeffer" erst immer am Ende der Garzeit über das Gericht streuen. Im Ganzen eignen sich die weichen Körner für Marinaden, Pasten und Brotaufstriche.

  • Herstellung: Aus kontrolliert biologischem Anbau.
  • Inhaltsstoffe: Grüne Pfefferkörner aus den traditionellen, aromatischen Sorten Karimunda und Devamunda von der indischen Malabarküste.
  • Packungsgröße: 1 Gewürzmühle à 25 g.

Warum verantwortungsvoll?

Bio nach der EG-Öko-Verordnung

Das Biosiegel kennzeichnet Lebensmittel (Produkte), die aus kontrolliert ökologischer Landwirtschaft stammen. Die Vergabekriterien der Kennzeichnung richten sich nach den aktuellen Bestimmungen gemäß der EG-Bio-Verordnung (EWG) 91/2092 zum ökologischen Landbau. Zu den zentralen Kriterien gehören:
  • Die Zutaten müssen mindestens zu 95% aus dem ökologischen Landbau stammen.
  • Verbot genetisch veränderter Organismen und deren Derivate.
  • Weitgehender Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel; Pflanzenschutz ist durch ganzheitliche Maßnahmen wie geeignete Arten- und Sortenwahl, geeignete Fruchtfolge und mechanische Bodenbearbeitung zu gewährleisten.
  • Auf mineralischen Stickstoffdünger sollte verzichtet werden; die Fruchtbarkeit des Bodens ist durch geeignete Fruchtfolgen sowie durch im Betrieb erzeugte tierische oder pflanzliche Dünger zu gewährleisten. Ausnahmsweise dürfen auch andere organische und mineralische Dünger eingesetzt werden.
  • Verwendung von konventionellem Vermehrungsgut und konventionell erzeugten Jungpflanzen sind in Ausnahmefällen, z. B. in Übergangszeiträumen, erlaubt.
  • Artgerechte Tierhaltung hinsichtlich Belüftung, Platz-, Komfortbedarf & Lichtanspruch der Tiere.
  • Futtermittel sollten im Betrieb selbst erzeugt worden sein (Fütterung der Tiere mit im Betrieb selbst erzeugten ökologischem Pflanzenfutter, z. B. Gras); die Verwendung einer begrenzten Anzahl an nicht ökologisch erzeugten Futtermitteln in beschränkten Mengen ist zugelassen.
  • Der Einsatz wachstumsfördernder Stoffe oder die Veränderung des Reproduktionszyklus der Tiere ist verboten.
  • Zur Behandlung von Erkrankungen der Tiere sind pflanzliche oder homöopathische Arzneimittel vorzuziehen; der Einsatz chemisch-synthetischer allopathischer Arzneimittel ist auf ein Mindestmaß zu beschränken.
  • Die Belastung von Boden und Gewässer durch feste und flüssige tierische Ausscheidungen sind zu vermeiden.

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